Wann kann ich in die Kirche eintreten?
Sie sind irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten. Jetzt tragen Sie sich mit dem Gedanken, wieder zur Evangelischen Kirche gehören zu wollen. Dann vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Gesprächstermin für einen unserer beiden Standorte in Bonn, s.u..
Was muss ich mitbringen?
Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit.
Bleibt die Taufe gültig?
Ja! Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig und Sie müssen nicht erneut getauft werden. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Vielmehr ist es für uns interessant, Anlässe oder Gründe für einen Austritt zu verstehen und daraus zu lernen.
Falls Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie (wieder) dazugehören möchten, füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus.
Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche.
Der Antrag wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.
Was kostet das?
Der Eintritt selbst kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Damit nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.
Von der Kirchensteuer werden Beratungs- und seelsorgerische Angebote wie Schwangeren- oder Schuldnerberatung, Notfall- und Krankenhausseelsorge finanziert. Aber auch die Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiten, Erwachsenenbildung sowie Musik und Kultur werden damit bezahlt.
Wofür Ihre Kirchensteuer konkret verwendet wird, sehen Sie hier.
Was hab ich von der Kirchenmitgliedschaft?
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
- Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Presbyterium) und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen und Kirche aktiv mitgestalten.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
- Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
Wo in Bonn kann ich in die Kirche eintreten?
In Bonn gibt es zwei zentrale Eintrittsstellen: im Kirchenpavillon und im Haus der Evangelischen Kirche (s.u.). Natürlich bieten auch die Kirchengemeinden weiterhin die Möglichkeit zum Wiedereintritt. Nehmen Sie einfach Kontakt auf mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin in der Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort auf.
Zentrale Kircheneintrittsstellen in Bonn
Evangelischer Kirchenpavillon Bonn
Kaiserplatz 1a
53113 Bonn
montags bis freitags von 10.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.: 0228 /639070
info@kirchenpavillon.de
Haus der Evangelischen Kirche
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adenauerallee 37
53113 Bonn
montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.: 0228 /6880 – 300
presse@bonn-evangelisch.de